Als die Bauern ihr eigener Herr wurden

Jahrhundertelang haben die Heretsrieder Bauern für ihren Lebensunterhalt "geliehenes Land" bebaut. Es gehörte dem Kloster Holzen als Lehensherren, aber die Bauern hatten das verbriefte Recht, es zu bestellen. Allerdings mußten sie ihre Abgaben regelmäßig entrichten und Frondienste leisten. Das Kloster als Grundherr hatte das sogenannte Obereigentum am Land, die Bauern das Untereigentum. Nach der Säkularisation fielen die Besitzungen des Klosters an adlige Grundherren (Hohenzollern-Sigmaringen, Fischler- Treuberg). Mit einem Gesetz vom Juni 1848 bekamen die Bauern die freie Verfügbarkeit über ihr Land zugesprochen. Allerdings mußten sie eine Ablösesumme entrichten. Diese entsprach dem Achtzehnfachen von dem, was sie bisher pro Jahr und Feld an Grundgefälle (Abgaben) hatten zahlen müssen. Wer dieses Geld nicht sofort aufbringen konnte, und das waren die meisten, mußte die geschuldete Ablösung in Raten leisten (Bodenzins). 1919 wurden die Zahlungsforderungen staatlicherseits eingestellt und die Übereignung des Landes damit endgültig abgeschlossen.

         

 

Den Zehnten für die Obrigkeit 

Durch die Jahrhunderte haben sich Form und Umfang der Abgaben, die die Bauern an den Grundherrn entrichten mußten, nur zögernd verändert. Sie spiegeln die Kräfteverhältnisse zwischen Grundherren und Grundholden wider. Der Bauernkrieg von 1525, an dem sich die Heretsrieder laut Kloster-Chronik nicht beteiligten, ist beredtes Zeugnis dieses Ringens. Diese Reich- nisse machten meist den zehnten Teil der Ernte aus. Sie waren in Zehntregistern und Urbaren des Klosters festgehalten. Als Lagerplatz für die Zehntfrüchte diente ein eigener grundherrlicher Zehntstadel. Dieser befand sich in der Dorfmitte, (etwa da, wo heute das Anwesen Augsburger Str. 8 liegt). In Notzeiten diente er als Nahrungsreserve.

Zum Großzehnt, den das Kloster er- hielt, gehörten die Abgaben vom Getreide (Halmzehnt}, zum Kleinzehnt, den der Pfarrer erhielt, die Abgaben vom Kleinvieh (Blutzehnt), von Ackerfrüchten, wie Erbsen, Kartoffel, Flachs, Rüben und Obst. Im Bezugsregister des Klosters ist außerdem ausdrücklich darauf verwiesen, daß auch Mesner und Bader vom Kleinzehnt profitieren sollten. Für die Scharwerkleistungen und Frondienste auf dem Klostergut erhielten die Heretsrieder das Essen und Marschverpflegung.

Der Prozeß des Ausgleichs der bäuerlichen Naturalabgaben durch Geld war bereits nach dem 30jährigen Krieg voll im Gange. Ihre Grundabgaben mußten die Heretsrieder bis 1802 an das Kloster Holzen, seitdem an das Fürstenhaus Hohenzollern-Sigmaringen entrichten und seit 1813 bzw. 1830 an die Grafen Familie Fischler-Treuberg.

 

Die Feldgeschworenen 

Seit jeher sind die Feldgeschworenen in unserem Dorf wichtig bei allen Grundstücksangelegenheiten. Früher hatten sie selbständig darüber zu wachen und darüber zu entscheiden, daß die Grundstücke und Felder ihre richtige Lage und Größe behielten.

Heute wie früher werden die Feldgeschworenen ernannt und vereidigt. Jeder Feldgeschworene hatte früher ein Siebener-Geheimnis. Dies war ein Zeichen, welches er unter den Grenzstein legte oder darin vermerkte und an weIchem er erkennen konnte, ob ein Unbefugter den Grenzstein versetzt hatte. Über das Zeichen sprach er zu niemand und nahm es als Geheimnis mit ins Grab.